Wenn Sie Verhaltensweisen beobachtet haben, die mögliche Verstöße gegen Gesetze oder Richtlinien, darstellen, bitten wir Sie, diese Informationen zu melden und uns aktiv bei der Untersuchung zu unterstützen.
Melden Sie uns Ihren Verdachtsfall schnell und unkompliziert auf dieser neuen unabhängigen Plattform. Wenn Sie anonym bleiben möchten und Ihre Kontaktdaten nicht an uns weitergeben möchten, bitten wir Sie, sich einen gesicherten Postkasten einzurichten und diesen regelmäßig zu überprüfen. Dies ermöglicht es uns, mit Ihnen anonym schriftlich zu kommunizieren, zusätzliche Fragen zu stellen, die für die Untersuchung unerlässlich sind, und Sie über den Fortschritt der Untersuchung zu informieren. Sie bleiben in allen Phasen des Prozesses anonym, auch während Ihres Dialogs mit uns, wenn Sie dies wünschen.
Externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz
Zuletzt besteht die Möglichkeit einen Hinweis bei der externen Meldestelle beim Bundesamt für Justiz abzusetzen. In Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und Sie keine Repressalien befürchten, ziehen Sie bitte vor Abgabe einer externen Meldung die Abgabe einer internen Meldung in Betracht. Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, können Sie sich an uns wenden. Dies ist vor allem dann vorteilhaft, wenn die DG Mittelrhein aufgrund der Sachnähe die Möglichkeit hat, am effektivsten auf die Abstellung des Verstoßes hinzuwirken.
Hinweise zur Meldung über Verstöße
DG Mittelrhein gGmbH
Koblenz-Olper-Straße 39
D-56170 Bendorf/Sayn
Telefon 02622 892-1120
E-Mail info@dg-mittelrhein.de